Eine Stornierung ist per E-Mail mitzuteilen.
Folgende Kosten fallen bei einer Stornierung an. Auszug aus unseren AGB:
6 Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn/Rücktrittsgebühren
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem Vermieter. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, verliert der Vermieter den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann der Vermieter, soweit der Rücktritt bzw. der Nichtantritt der Reise nicht von ihm zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen.
Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 6.4 unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen sind dabei berücksichtigt.
6.3 Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zuführen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Vermieter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 6.4) ausgewiesenen Kosten.
6.4 Der pauschalierte Anspruch auf Rücktritts-gebühren beträgt in der Regel pro Objekt bei Stornierungen:
bis zum 91. Tag vor Reiseantritt 10 %
ab dem 90. Tag vor Reiseantritt 25 %
ab dem 60. Tag vor Reiseantritt 45 %
ab dem 45. Tag vor Reiseantritt 60 %
ab dem 30. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises.
6.5 Der Vermieter behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der Vermieter nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Vermieter verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.6 Ihr Recht, einen Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 7.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.
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